Nutzungsbedingungen:
1. Der Landkreis Trier-Saarburg fördert eure Heimfahrt mit einem Taxi mit 2 € pro Person und Fahrt.
Der Betrag wird direkt durch den Taxifahrer vom Fahrpreis abgezogenm darf allerdings den Fahrpreis nicht übersteigen.
2.Nutzungsberechtigt seid ihr, wenn ihr zwischen 16 und 21 Jahren alt seid und euren ersten
Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg habt. Euren Ausweis müsst ihr dem Taxifahrer auf Verlangen vorzeigen.
3.Das Fahrtziel muß im Landkreis Trier-Saarburg liegen. Eine Förderung erfolgt nur für eure Rückfahrt
von Veranstaltungen.
4.Eine Förderung erfolgt in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag jeweils ab 22:00 Uhr (bis 6:00 Uhr).
Zusätzlich werden Heimfahrten in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Karneval von Weiberdonnerstag
bis Aschermittwoch gefördert.
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