Dieser Bereich soll Ihnen einen Einblick in die Zusammensetzung von Fahrpreisen geben und Sie über einige Rechte und Pflichten von Taxifahrer und Fahrgast aufklären. Zu diesem Zweck veröffentlichen wir hier relevante Auszüge aus der aktuellen Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Trier.

Falls Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gerne per mail an uns wenden.
Wir werden uns dann umgehend bemühen, Ihnen weiterzuhelfen.

Fahrpreise:

Grundpreis 3,00 €
Kilometerpreis Tarifstufe I
Für besetzte Hin- und Rückfahrten
0,75 €
Kilometerpreis Tarifstufe II
Für Zielfahrten
1,50 €
Durch den Kilometerpreis ist die Beförderung
von Hunden, Kleintieren und Reisegepäck abgegolten
Wartegeld
Das Wartegeld beträgt pro Stunde 20 €
Pflichtwartezeit 30 Minuten

Besondere Leistungsansprüche seitens des Fahrgastes sowie größere Fahrten nach Außerhalb des Pflichtfahrgebietes oder längere Wartezeiten als die Pflichtwartezeit unterliegen der freien Vereinbarung.

Begriffsbestimmungen:

Anfahrten:

Anfahrten sind bestellte Fahrzeuge zum Einsteigeort im Auftrag des Fahrgastes.

Abholfahrten:

Abholfahrten setzen immer eine Anfahrt voraus. Bei Abhol- fahrten innerhalb des engeren Stadtgebietes ist die Anfahrt kostenlos. Bei Abholfahrten außerhalb des engeren Stadt- gebietes werden Anfahrkosten nur dann berechnet, wenn die Fahrt nicht wieder in das engere Stadtgebiet zurückführt.
Berechnet wird die Wegstrecke von der Grenze des engeren Stadtgebietes zum Besteller bzw. dessen Fahrziel. Die Anfahr- kosten sind Pauschalpreise, sie dürfen jedoch im wesentlichen den Kilometerpreis nach Tarif 2 nicht übersteigen. Verzichtet der Besteller bei Abholfahrten nach Ankunft auf die Benutzung des Taxis, so hat er innerhalb des engeren Stadtgebietes die Grundgebühr, außerhalb des engeren Stadtgebietes die Grund- gebühr und die Anfahrkosten zu zahlen.

Hin- und Rückfahrt

sind Fahrten, bei denen der Fahrgast außerhalb des engeren Stadtgebietes zu einem oder mehreren Fahrtzielen und zurück befördert wird.

Zielfahrten

sind alle Fahrten innerhalb des engeren Stadtgebietes, sowie alle Fahrten außerhalb des engeren Stadtgebietes, bei denen der Fahrgast nicht mit demselben Taxi zurückfährt, sondern die Taxe am Zielort verläßt.

Fahrweg

Der Fahrer hat den verkehrsgünstigsten Weg zum Fahrziel zu wählen, es sei denn, daß ein anderer Weg mit dem Fahrgast vereinbart wird.

Wartezeiten

sind alle Stillstände der Taxen während der Inanspruchnahme, es sei denn, daß der Stillstand durch den Fahrer verschuldet ist oder wegen technischer Mängel am Fahrzeug eintritt. Dieser Ausschluß gilt auch bei Unfällen, in die das Fahrzeug verwickelt ist. Der Fahrer der Taxe ist nicht verpflichtet länger als 30 Minuten zu warten.

Bezeichnung des engeren Stadtgebietes (Pflichtfahrgebiet)

Das engere Stadtgebiet ist das Gebiet der Stadt Trier, das innerhalb folgender Grenzen liegt:

Nord - Ost: ab Dasbachstr., Riverisstr., Kohlenstr.
Nord - West: ab Auf der Jüngt, Schneidershof, Biewerer Str.
Süd - West ab Staustufe, Euren, Markusberg
Süd - Ost ab Olewig, Am Mariahof, Feyen

Beförderungsbedingungen

Ein anderer als der vom Fahrpreisanzeiger angezeigte Fahrpreis darf nicht gefordert werden. Dies gilt nicht für kostenpflichtige Anfahrten, wenn die Preise von der Zentrale bzw. der Betriebsleitung bestätigt und dem Fahrgast zusätzlich berechnet werden.

Der Fahrpreisanzeiger muß den Beförderungspreis und die Tarifstufe anzeigen.

Der Fahrpreisanzeiger darf erst eingeschaltet werden, wenn der Fahrgast in das Taxi eingestiegen ist.

Die Fahrpreise sind Festpreise, sie dürfen weder über- noch unterschritten werden, sie sind gleichmäßig anzuwenden.

Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind unzulässig.

Dem Fahrgast ist auf Verlangen eine Quittung über den Beförderungspreis auszustellen.

Ein Abdruck des Tarifes ist in dem Taxi mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzuzeigen.

Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrpreis nach der Grundgebühr und der gefahrenen Kilometer zu berechnen. Der Fahrgast ist sofort auf die Störung hinzuweisen. Weiterhin hat der Fahrer dafür Sorge zu tragen, daß die Störung unverzüglich behoben wird.