Dieser Bereich soll Ihnen einen Einblick in die Zusammensetzung von Fahrpreisen geben und Sie über einige Rechte und Pflichten von Taxifahrer und Fahrgast aufklären. Zu diesem Zweck veröffentlichen wir hier relevante Auszüge aus der aktuellen Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Trier.
Falls Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gerne
per mail an uns wenden.
Wir werden uns dann umgehend bemühen, Ihnen weiterzuhelfen.
| Grundpreis | 3,00 € |
| Kilometerpreis Tarifstufe I Für besetzte Hin- und Rückfahrten |
0,75 € |
| Kilometerpreis Tarifstufe II Für Zielfahrten |
1,50 € |
| Durch den Kilometerpreis ist die Beförderung von Hunden, Kleintieren und Reisegepäck abgegolten |
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| Wartegeld | |
| Das Wartegeld beträgt pro Stunde | 20 € |
| Pflichtwartezeit | 30 Minuten |
Besondere Leistungsansprüche seitens des Fahrgastes sowie größere Fahrten nach Außerhalb des Pflichtfahrgebietes oder längere Wartezeiten als die Pflichtwartezeit unterliegen der freien Vereinbarung.
Anfahrten sind bestellte Fahrzeuge zum Einsteigeort im Auftrag des Fahrgastes.
Abholfahrten setzen immer eine Anfahrt voraus. Bei Abhol- fahrten innerhalb
des engeren Stadtgebietes ist die Anfahrt kostenlos. Bei Abholfahrten
außerhalb des engeren Stadt- gebietes werden Anfahrkosten nur dann
berechnet, wenn die Fahrt nicht wieder in das engere Stadtgebiet
zurückführt.
Berechnet wird die Wegstrecke von der Grenze des engeren Stadtgebietes zum
Besteller bzw. dessen Fahrziel. Die Anfahr- kosten sind Pauschalpreise, sie
dürfen jedoch im wesentlichen den Kilometerpreis nach Tarif 2 nicht
übersteigen. Verzichtet der Besteller bei Abholfahrten nach Ankunft auf
die Benutzung des Taxis, so hat er innerhalb des engeren Stadtgebietes die
Grundgebühr, außerhalb des engeren Stadtgebietes die
Grund- gebühr und die Anfahrkosten zu zahlen.
sind Fahrten, bei denen der Fahrgast außerhalb des engeren Stadtgebietes zu einem oder mehreren Fahrtzielen und zurück befördert wird.
sind alle Fahrten innerhalb des engeren Stadtgebietes, sowie alle Fahrten außerhalb des engeren Stadtgebietes, bei denen der Fahrgast nicht mit demselben Taxi zurückfährt, sondern die Taxe am Zielort verläßt.
Der Fahrer hat den verkehrsgünstigsten Weg zum Fahrziel zu wählen, es sei denn, daß ein anderer Weg mit dem Fahrgast vereinbart wird.
sind alle Stillstände der Taxen während der Inanspruchnahme, es sei denn, daß der Stillstand durch den Fahrer verschuldet ist oder wegen technischer Mängel am Fahrzeug eintritt. Dieser Ausschluß gilt auch bei Unfällen, in die das Fahrzeug verwickelt ist. Der Fahrer der Taxe ist nicht verpflichtet länger als 30 Minuten zu warten.
Das engere Stadtgebiet ist das Gebiet der Stadt Trier, das innerhalb folgender Grenzen liegt:
| Nord - Ost: | ab Dasbachstr., Riverisstr., Kohlenstr. |
| Nord - West: | ab Auf der Jüngt, Schneidershof, Biewerer Str. |
| Süd - West | ab Staustufe, Euren, Markusberg |
| Süd - Ost | ab Olewig, Am Mariahof, Feyen |
Ein anderer als der vom Fahrpreisanzeiger angezeigte Fahrpreis darf nicht gefordert werden. Dies gilt nicht für kostenpflichtige Anfahrten, wenn die Preise von der Zentrale bzw. der Betriebsleitung bestätigt und dem Fahrgast zusätzlich berechnet werden.
Der Fahrpreisanzeiger muß den Beförderungspreis und die Tarifstufe anzeigen.
Der Fahrpreisanzeiger darf erst eingeschaltet werden, wenn der Fahrgast in das Taxi eingestiegen ist.
Die Fahrpreise sind Festpreise, sie dürfen weder über- noch unterschritten werden, sie sind gleichmäßig anzuwenden.
Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind unzulässig.
Dem Fahrgast ist auf Verlangen eine Quittung über den Beförderungspreis auszustellen.
Ein Abdruck des Tarifes ist in dem Taxi mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist der Fahrpreis nach der Grundgebühr und der gefahrenen Kilometer zu berechnen. Der Fahrgast ist sofort auf die Störung hinzuweisen. Weiterhin hat der Fahrer dafür Sorge zu tragen, daß die Störung unverzüglich behoben wird.